Ab Beginn des Schuljahres 2026 wird der Kanton Genf keine neuen Grenzgänger-Schüler mehr in öffentlichen Schulen aufnehmen. Diese Maßnahme betrifft Kinder, die außerhalb des Kantons wohnen, insbesondere im benachbarten Frankreich, selbst wenn sie die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen.
Bisher ermöglichten bestimmte Ausnahmeregelungen Kindern aus Grenzgängerfamilien den Schulbesuch in Genf. Künftig wollen die Behörden das Prinzip der Beschulung am Wohnort strenger anwenden, um vorrangig Plätze für Kinder mit Wohnsitz im Kanton Genf zu sichern.
Schätzungen zufolge sind derzeit rund 2.500 Grenzgänger-Schüler in den öffentlichen Schulen des Kantons Genf eingeschrieben. Bereits eingeschulte Kinder sollten ihren begonnenen Schulzyklus abschließen können, könnten jedoch möglicherweise nicht mehr in die nächste Schulstufe im Kanton aufgenommen werden.
Diese Entscheidung ist insbesondere auf das Bevölkerungswachstum in der Region Genf und den zunehmenden Druck auf die schulische Infrastruktur zurückzuführen. Die kantonalen Behörden sind der Ansicht, dass der Zugang zu öffentlichen Schulen angepasst werden muss, um den Bedürfnissen der Kantonsbewohner gerecht zu werden.
Das Thema sorgt jedoch in der französisch-genferischen Region für intensive Diskussionen. Viele Grenzgängerfamilien arbeiten in Genf und haben enge Verbindungen zum Kanton, was die Frage der Schulbildung besonders sensibel macht.

